Die Kommission hat den Ministern einen Vorschlag über die Regulierung der Bioproduktion und der Kennzeichnung von Bioprodukten vorgelegt.
Der Vorschlag umfasst folgende Hauptpunkte (17375/13):
- Angleichen der Produktionsvorschriften durch das Unterbinden von Ausnahmen. Ausnahmen sollen nur noch unter ganz bestimmten Umständen möglich sein;
- Die Inhaltsstoffe für verarbeitete Bioprodukte müssen ausschließlich biologisch angebaut worden sein;
- Andere Bioproduzenten als Landwirte oder Betreiber von Aquakulturen oder Anlagen zur Produktion von Seegras/Meeresalgen müssen für eine bessere Umweltleistung sorgen;
- Das Kontrollsystem soll in einen einzigen Gesetzestext integriert werden;
- Ein System für Gruppenzertifizierung soll für kleinere Betriebe in der EU ermöglicht werden;
- Einführung besonderer Vorkehrungen zur Rückverfolgbarkeit und Betrugsreduzierung;
- Anpassung des Handelsystems. Die Möglichkeit gleichwertige Vereinbarungen mit Drittländern soll weiterhin bestehen bleiben, während unilaterale Abmachungen auslaufen;
Über den Gesetzesvorschlag soll in den kommenden Wochen beraten werden.
Monday March 24, 2014/ EC/ European Union.
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